AGB

Letztes Update: 18.9.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silverback Content, FN 565579i

Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Silverback Content e.U.) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (unabhängig vom Vertragstyp) und der Anbahnung desselben sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte und deren Anbahnung, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird.Wird in einzelnen Bestimmungen dieser AGB der Begriff „unternehmerischer Kunde“ verwendet, so gilt die betreffende Bestimmung nur für solche Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (kurz KSchG) sind. Umgekehrt gelten Bestimmungen, in welchen auf Verbraucher Bezug genommen wird, nur für solche Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Der Kunde unterwirft sich jedenfalls mit der Annahme der Lieferung bzw mit unserer Werk-/Dienstleistungsausführung der Geltung der gegenständlichen AGB, sofern wir auf diese im Zuge der Vertragsgespräche oder des Vertragsabschlusses ausdrücklich oder konkludent hingewiesen haben.Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob wir diese kannten oder nicht oder ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen haben oder nicht.Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die auf unserer Homepage (
www.silverback-content.com) abrufbar ist.Angebot/Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge, Konzept/IdeenschutzUnsere Angebote sind unverbindlich, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden; Auskünfte, Lösungsvorschläge, Beschreibungen, Proben, Muster etc. von uns sind ebenso ohne Gewähr. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer sonstigen auf den Vertragsabschluss gerichteten verbindlichen Erklärung von uns oder mit der Durchführung der Leistung zustande, falls eine solche schriftliche Auftragsbestätigung unterbleibt.Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.  In Katalogen, Prospekten, Produktdatenblättern, Handbüchern, Zeichnungen, Abbildungen, sonstige Darstellungen, Anzeigen, Werbeaussendungen, Newslettern, im Internet (Homepage, soziale Netzwerke etc.) oder anderen Informations- oder Werbematerialien enthaltene Angaben über vertragsgegenständliche Produkte und Leistungen, gleichgültig ob diese von uns selbst, dem Hersteller oder von Dritten stammen, gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen verbindlichen Erklärung von uns gegenüber dem Kunden zum Vertragsinhalt erklärt werden. Legt der Kunde solche Informations- oder Werbematerialien seiner Entscheidung zu Grunde, hat er dies uns gegenüber offenzulegen, damit wir zu ihrer Richtigkeit Stellung nehmen können.Vorschläge des unternehmerischen Kunden zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes stellen ein ihn bindendes Angebot dar, wenn sie die Ware oder Leistung bestimmt genug beschreiben. Der unternehmerische Kunde ist an ein solches Angebot mindestens 14 Tage, nachdem es uns zugegangen ist, gebunden.Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 7 Werktagen nach ihrem Empfang, spätestens aber bei Erbringung der Leistung widerspricht. Gegenüber dem Verbraucher gilt dies nur dann, wenn wir ihn auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und ihm zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist eingeräumt haben.Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, werden Kostenvoranschläge ohne Gewähr erstellt. Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt dies nur dann, wenn wir vor Erstellung des Kostenvoranschlages darauf, dass für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht gewährleistet werden kann, ausdrücklich hingewiesen haben.Erweist sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag eine Überschreitung von mehr als 15 % unvermeidlich, so werden wir den Kunden informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag gegen Bezahlung der bisher von uns erbrachten Leistungen zurückzutreten. Überschreitungen bis 15 % gelten vom Kunden jedenfalls als akzeptiert.Hat der Kunde uns zu einer Konzepterstellung vor Abschluss des Hauptvertrages eingeladen, kommt dadurch ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) zu Stande, auf welches diese AGB ebenfalls anwendbar sind.Für die im Rahmen des Pitching-Vertrages präsentierte Ideen (insb. Schlagwörter, Texte, Grafiken, Illustrationen, usw) haben wir ein ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde hat jede Verwendung, Verwertung oder Nutzung zu unterlassen; gleichgültig, ob die Idee im Rahmen des Urheberrechts geschützt ist oder noch keine Werkhöhe erreicht hat. Sofern der Kunde der Meinung ist, dass die von uns präsentierten Ideen, bereits öffentlich bekannt waren oder vom Kunden selbst bereits entwickelt worden sind, so hat er uns binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation unter Anführung von Beweismitteln, die die zeitliche Zuordnung erlauben, dies bekannt zu geben.Werden vom Kunden entgegen der voranstehenden Bestimmung dennoch Ideen aus dem Pitching-Vertrag verwertet, verwendet oder sonst genutzt, gesteht der Kunde damit unsere Verdienstlichkeit zu und wir haben Anspruch auf Abgeltung der erbrachten Konzepterarbeitungsleistungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt allgemein gültigen Stundensätze für unsere Leistungen.PreisePreisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen und gelten für den Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes (Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder – bei deren Unterbleiben – Beginn der Ausführung der Lieferung bzw der Leistung).Unsere Leistungen werden stets entgeltlich erbracht. Wurde für eine Leistung kein Preis vereinbart, so haben wir Anspruch auf angemessenes Entgelt auf Basis des tatsächlichen Sach- und Zeitaufwands. Gleiches gilt auch für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden. Für die Lieferung von Kleinstmengen und die Erbringung von kleinen Leistungen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes.Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zu den Preisen daher hinzugerechnet. Reise- und Nächtigungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen sowie sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde.Für von uns während der Normalarbeitszeit erbrachte Leistungen stehen uns die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. Nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen werden in Einheiten von 15 Minuten erfasst. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe wie diese abgerechnet.Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt im Ausmaß der Lohnkostenerhöhung.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte, wobei sowohl eine Entgeltsenkung als auch eine Entgelterhöhung eintreten kann. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur dann, wenn die Leistung erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist, es sei denn, es wurde einzelvertraglich anderes vereinbart.Beigestellte Geräte oder MaterialenVom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung oder einer sonstigen Haftung von uns.Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden, alle dadurch entstandenen Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlung
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Monatsende. Wir haben das Recht, Anzahlungen oder Teilzahlungen zu verrechnen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist die Insolvenzmasse hinsichtlich sämtlicher von uns zu erbringender Leistungen zur Vorausleistung verpflichtet. Wir sind daher berechtigt, unverzüglich alle von uns zu erbringenden Leistungen bis zu unserer vollständigen Bezahlung auszusetzen. Wird die Vorauszahlungsrechnung trotz schriftlich gesetzter, mindestens zweiwöchiger Nachfrist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich vorzeitig aufzulösen.Werden gegen eine von uns gelegte Rechnung binnen vier Wochen keine begründeten Einwendungen schriftlich erhoben, so gilt diese jedenfalls als genehmigt. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, wenn er auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und ihm zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist eingeräumt wurde.Die von uns gelegten Rechnungen sind, sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu überweisen. Die Zahlung des unternehmerischen Kunden ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag spätestens am Fälligkeitstag einlangt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird und wir auch unbeschränkt über die Bankgutschrift verfügen können. Bei der Zahlung durch einen Verbraucher genügt es hingegen, wenn der Verbraucher am Tag der Fälligkeit der Rechnung den Überweisungsauftrag erteilt. Zahlungen an Vertreter, Zusteller oder sonstige Dritte oder auf andere Bankverbindungen befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht, es sei denn, wir haben einer solchen Zahlung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 5% p.a.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.Wir sind berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges unsere Leistungen auszusetzen oder die (teilweise) Auflösung des Vertrages zu begehren. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir außerdem berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt.Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von bis zu € 40,00, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Darüber hinaus hat der Kunde auch alle anderen durch den Verzug entstehenden Schäden und Aufwendungen, insbesondere die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- und/oder Einbringungsmaßnahmen (z.B. der Einschaltung von Rechtsanwälten, Inkassobüros, Kreditschutzverbänden etc.) zu bezahlen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind.Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurück zu halten.BonitätsprüfungDer Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass unsererseits eine Anfrage an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände erfolgen kann. Weiters erfolgt die ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass im Fall seines Zahlungsverzuges sein Name, gegebenenfalls das Geburtsdatum und das Geschlecht, die Anschrift und der Beruf sowie der offene Saldo und die Mahndaten der Warenkreditevidenz durch uns übermittelt und an andere Warenkreditgeber zugänglich gemacht werden.Mitwirkungspflichten des KundenUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Der Kunde ist verpflichtet uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger keine Viren oder ähnliche schädliche Programme enthalten und daraufhin anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.Dem Kunden stehen für die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten keine Entgeltansprüche zu.LeistungsausführungDem Kunden zumutbare Änderungen bzw. Abweichungen von der von uns zu erbringenden Leistung, insbesondere weil diese geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, gelten als vorweg genehmigt.Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.Begehrt der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar, welche unsere Zustimmung benötigt. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt entsprechend in angemessenen Umfang.Leistungsfristen und TermineIst kein genauer Zeitpunkt/Zeitraum vereinbart, zu dem wir unsere Leistungen erbringen müssen, so gilt eine Erfüllung binnen angemessener, mindestens 14-tägiger Frist als vereinbart.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.Wir sind berechtigt 1,5 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. Ebenso handelt es sich bei Lieferfristen um „Circa“-Angaben. Der Lauf von Lieferfristen beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, jedoch – unbeschadet uns darüber hinaus zustehender weiterer Rechte – niemals vor Leistung der vom Kunden bei Vertragsabschluss zu leistenden Zahlung; ist der Kunde mit weiteren bis zum Ablauf der Lieferfrist fälligen Zahlungen in Verzug, wird die Lieferfrist bis eine Woche nach Eingang der betreffenden Zahlungen gehemmt.Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.LeistungsumfangGrundlage für unsere Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw der Kunde zur Verfügung stellt. Die Leistungsbeschreibung ist auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und schriftlich freizugeben. Sollte keine Leistungsbeschreibung erfolgen gilt der Leistungsumfang laut schriftlichen Angebot.Später auftretende Änderungswünsche des Kunden führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Wir legen für die gewünschten Änderungen ein Zusatzangebot allenfalls mit einem Zeitplan. Dieses Angebot muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Eine Zusatzleistung kann auch konkludent beauftragt werden, wenn diese auf Kundenwunsch erfolgt und wir mit der Ausführung beginnen und der Kunde nicht schriftlich widerspricht.Wird von uns zur Umsetzung des Auftrages eine lizenzierte Software von Dritten verwendet, bestätigt der Kunde die Kenntnis der Lizenzbedingungen der Software. Wir leisten für die Funktionalität und die Fehlerfreiheit der Software keine Gewähr. Allfällige Ansprüche gegen den Hersteller treten wir an den Kunden ab.Wir sind berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich der Unterstützung Dritter zu bedienen oder die Leistungen zu substituieren. Dritte werden nicht als unsere Erfüllungsgehilfen tätig.Wir weisen darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen es sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und –auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen Es besteht daher das Risiko, dass Werbeanzeigen und –auftritte grundlos entfernt werden. Wir arbeiten nach bestem Wissen auf Grundlage der Nutzungsbedingung der Anbieter, welche der Kunde auch ausdrücklich anerkennt. Wir haften jedoch aus den dargelegten Gründen nicht dafür, dass die beauftragten Werbeanzeigen und –auftritte jederzeit abrufbar sind oder nicht gelöscht werden.Wir sind nicht verpflichtet Dateien, Datenträger und Daten mit Erstellercodes herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung einer Herausgabe erfolgen.Die Leistungen sind grundsätzlich teilbar. Eine rechtliche Überprüfung auf Gesetzeskonformität ist nicht Teil des Auftrages und obliegt ausschließlich dem Kunden.Annahmeverzug.Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er länger als 2 Wochen die Annahme verweigert oder im Verzug mit Vorleistungen oder sonstigem ist und er trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände sorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern..Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten..Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig..Die Geltendmachung eines höheren Schadens, welcher auch den entgangenen Gewinn umfasst, ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.EigentumsvorbehaltDie von uns gelieferten oder sonst übergebenen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zu jenen Ansprüchen, die vollständig zu bezahlen sind, gehören zusätzlich zu dem für die eigentliche Leistung geschuldeten Entgelt auch alle Nebenforderungen, wie zum Beispiel Zinsen, Kosten und Aufwandsersatzansprüche. Werden die Forderungen in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo.Vor vollständiger Bezahlung unserer Ansprüche im Sinne des Punktes 12.1 ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung unseres Kunden gegen den Käufer bereits jetzt als an uns abgetreten.Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung unserer Ansprüche im Sinne des Punktes 12.1 in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren gepfändet oder von sonstigen Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und uns spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, so gilt der letzte Satz sinngemäß und ist der Insolvenzmasse die Veräußerung der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren mit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung untersagt.Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies bei Gefahr im Verzug oder nach angemessener Vorankündigung.Punkt 5.11 gilt sinngemäß auch für die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes.In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.Schutzrechte DritterBringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.Der Kunde hat von ihm bereitgestellt oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.Der Kunde hält uns diesbezüglich in jedem Fall schad- und klaglos.Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.Für Arbeitsergebnisse, welche wir nach Kundenunterlagen (Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, haftet ausschließlich der Kunde dafür, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die voranstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß.Unser geistiges EigentumPläne, Skizzen, Texte, Bilder, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht lizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Arbeitsergebnisse zum eigenen Gebrauch zu Nutzen. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei uns.Durch Mitwirkung des Kunden bei der Erstellung des Projektes werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung des Urheberrechtes zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.Die Verwendung der Arbeitsergebnisse außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.Wird dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist, so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers und verpflichtet sich der Kunden diese einzuhalten und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.GewährleistungEs gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens jedoch, wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat, dieses im Echtbetrieb einsetzt, eine gesetzte Frist zur Abnahme ungenützt verstreichen lässt oder ein Annahmeverzug im Sinne des Punktes 11. vorliegt. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.Voraussetzungen für eine allfällige Mängelbehebung ist, dass der Kunde den Mangel schriftlich beschreibt, erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellt und kein Eingriff durch den Kunden oder einem ihm zuzurechnenden Dritten erfolgt ist.Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen.Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert.Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen.Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel und/oder Schäden, sei es aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzug, die auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:a) Die technischen Anlagen/Betriebsmittel des Kunden sind nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder nicht kompatibel;b) ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte;c) Nichtbefolgen von Anleitungen etc;d) Verstöße gegen die den Kunden treffenden Mitwirkungs-, Unterstützungs- und sonstigen Pflichten;e) Fälle höherer Gewalt sowie alle sonstigen Ursachen, die außerhalb des Einflussbereiches oder der Sphäre von uns sind.HaftungWegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Schlechterfüllung etc. haften wir für Schäden gegenüber unternehmerischen Kunden nur dann, wenn uns Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zurechnung des Schadens an uns vorliegen. Ausgenommen davon ist die nach dem Gesetz nicht abdingbare Haftung, insbesondere für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für Leistungen von uns beauftragten Dritten oder sonstigen beigezogenen Personen. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO, DSG, eCommerce-Gesetz und TKG, einzuhalten. Eine rechtliche Überprüfung der von uns ausgearbeiteten Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden und wird jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schädigung und Missbrauch durch Dritte (Hacker-Angriffe, eingeschleuste Schad-Software).Regressansprüche des unternehmerischen Kunden uns gegenüber (insbesondere nach § 933b ABGB) werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ferner sind mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangener Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter – ausdrücklich ausgeschlossen.Gegenüber Verbraucher gilt Punkt 16.1 mit der Einschränkung, dass unsere Haftung lediglich bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Nettoauftragswert, maximal jedoch dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Verletzt der unternehmerische Kunde die ihn nach Punkt 15.8 treffenden Untersuchungs- und/oder Rügepflichten, so erlöschen auch seine Schadenersatzansprüche.Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.Unsere Haftung ist außerdem ausgeschlossen für Schäden, die auf einem oder mehreren der in Punkt 15.14 genannten Umstände beruhen, sowie für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Nutzungs- und Produktionsausfälle sowie daraus resultierende Kosten, Folgeschäden und ähnliches.Die in den voranstehenden Punkten enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden, die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund resultieren, sowie für Mangelfolgeschäden.Der unternehmerische Kunde ist für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für Gewährleistungs-, Schadenersatz- und/oder sonstige Ansprüche gegen uns, einschließlich des Vorliegens von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beweispflichtig.Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung abzuschließen und uns hinsichtlich allfälliger Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit oder Unfall des Referenten oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung, Ersatz für entstandenen Aufwand. Reine Vermögensschäden und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.Salvatorische KlauselSollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Kunde jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.AllgemeinesSoweit der vorliegende Vertrag keine Regelung enthält und diese auch nicht durch Auslegung des Vertragswillens gewonnen werden kann, ist ausschließlich materielles österreichisches Sachrecht unter Ausschluss nationaler und internationaler Verweisungsnormen anwendbar.Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Linz.Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.Soweit gesetzlich zulässig verzichtet der unternehmerische Kunde darauf, das Rechtsgeschäft/den Vertrag wegen Irrtums oder sonstigen Gründen ganz oder teilweise anzufechten.Die Abtretung von anderen Ansprüchen als Geldforderungen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten.Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge teilweise oder zur Gänze an Dritte weiterzugeben. Am Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ändert sich dadurch nichts.Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die den Kunden betreffenden personenbezogenen Daten insoweit (im Sinne des Datenschutzgesetzes) verarbeitet, überlassen oder übermittelt werden, als dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig, zweckmäßig oder gesetzlich vorgesehen ist. Unter diesen Umständen erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis, dass seine Daten von uns automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.Der Schriftform im Sinne dieses Vertrages wird, sofern im Einzelfall nicht anderes festgelegt ist, auch durch Telefax genügt.Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat uns der Kunde umgehend schriftlich bekannt zu geben. Schriftliche Mitteilungen an die jeweils andere Partei gelten jedenfalls als bewirkt, wenn sie an die jeweils zuletzt genannte Adresse erfolgt sind.Wir sind berechtigt die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz zu verwenden und insbesondere auf der eigenen Webseite als Hyperlink bereitzustellen und in der eigenen Kommunikation zu erwähnen.

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